Kassengebühr / Zuzahlungsregelung
Die Zuzahlungsregelung von 10,- Euro zum Krankenkassenbeitrag, richtigerweise Kassengebühr genannt, ist im Zuge der Gesundheitsreform in Kraft getreten
Sie ist weder für Sie noch für uns Anlass zur Freude.
Wir bitten Sie daher die im folgenden aufgefühten Änderungen zu beachten:
1. Die Krankenkassenzuzahlung beträgt pro Quartal und Patient 10 Euro.
Vor jeglicher Inanspruchnahme unserer Praxisleistungen (dazu gehören auch: Rezept, Telefonat, kurzer Kontakt etc.) wird diese Gebühr im Auftrag der Krankenkasse fällig.
Um den Aufwand für alle möglichst gering zu halten, bitten wir Sie entweder diese Summe in bar bereitzuhalten, oder in ein bargeldloses Einzugsverfahren einzuwilligen.
2. Da die Regelungen zu den Ausnahmen (Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen) im Moment nicht eindeutig abzugrenzen sind (z.B. Fragen des Patienten, weiterführende Untersuchungen, Beratungen. etc.), sind wir gezwungen, die Gebühr zunächst auf Vorbehalt einzuziehen. Wir werden diese ggfs. zurückerstatten.
3. Diese Gebühr wird einmalig im Quartal erhoben. Überweisungen von uns an spezialisierte Fachärzte lösen keine erneute Kassengebühr aus. Es macht daher Sinn grundsätzlich alle Überweisungen (Ausnahme Zahnarzt) Über den Hausarzt zu holen, nur der Hausarzt kann an alle Fachärzte überweisen.
4. Im Notdienst ist unabhängig von der bereits erfolgten Zahlung noch einmal 10€ zu bezahlen. (Ausnahmen sind Überweisungen in den Notdienst z. B Infusionen über das Wochenende) Allerdings werden dann die entsprechenden Quittungen von anderen Ärzten akzeptiert. D.h. es werden maximal 20 €/ Quartal fällig. (Ausnahme Zahnarzt)
5. Zuzahlungsbefreiungen (Rezepte, Kassengebühr, Versicherung und Sozialamt, etc.) sind nun ebenfalls ab dem 1.1.2004 neu geregelt.
Wichtig für die Patienten ist die sogenannte 1%-Regel, wenn sie schwerwiegende chronische Krankheiten haben. Sprechen Sie uns darauf an.
6. Ein Vielzahl von nützlichen und bewährten Medikamenten (bevorzugt Naturheilkundliche Präparate, Schleimlöser, gut verträgliche Mittel gegen Osteoporose etc.) werden zukünftig von der Erstattung ausgenommen sein. Dadurch können günstige Präparate, die bislang teure schulmedizinische Produkte ersetzt haben, trotz besserer Verträglichkeit nicht mehr verordnet werden.
Als Ihre Hausärzte sind wir von diesen Änderungen in besonderer Weise betroffen.
Der Gesetzgeber zwingt uns, als "Außenstelle" der Krankenkasse diese Gebühr zu erheben. Dieser Verwaltungsaufwand stört den Praxisablauf und kostet uns die Zeit, die dann für die Patienten fehlt.
Grundsätzlich muss man sich fragen, ob durch mehr Verwaltungsaufwand wirklich mehr Leistung und Transparenz erzielt werden wird.
Solange es so bleibt:
Bitte helfen Sie uns und unserem Team diese Änderungen möglichst unbürokratisch und reibungslos mitzutragen, damit wir wieder mehr unserer kostbaren Zeit für das zur Verfügung haben, was wir am liebsten sind:
Ihre Hausärzte !
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